Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: August 2026 · freiwillige Erklärung
Für diese Website besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Da Hallzeit von öffentlichen Stellen eingesetzt wird, die ihrerseits barrierefreie Angebote bereitstellen müssen, wird dieser Anspruch freiwillig auch an die eigene Website angelegt.
Angestrebter Standard
Angestrebt wird die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie mit der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), soweit übertragbar.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische Auszeichnung von Überschriften, Listen und Bereichen
- Sprungmarke zum Hauptinhalt am Seitenanfang
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 für Fließtext
- Keine Information wird ausschließlich über Farbe vermittelt
- Alternativtexte für alle inhaltstragenden Abbildungen
- Bewegungsreduzierung wird respektiert (prefers-reduced-motion)
- Textgrößen sind ohne Funktionsverlust vergrößerbar
- Angabe der Seitensprache und sinnvolle Seitentitel
Bekannte Einschränkungen
Die abgebildeten Bildschirmdarstellungen der Anwendung enthalten Text innerhalb von Grafiken. Der jeweilige Inhalt wird in Alternativtext und Bildunterschrift beschrieben, ist innerhalb der Grafik selbst aber nicht als Text verfügbar.
Barrierefreiheit der Anwendung Hallzeit
Für die Anwendung selbst wird die Erklärung zur Barrierefreiheit jeweils von der betreibenden Gemeinde veröffentlicht und ist dort unmittelbar erreichbar. Die technische Grundlage dafür wird im Rahmen der Bereitstellung geliefert.
Barrieren melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglicheren Form? Melden Sie sich gerne:
Elias Schmidt
elias.schmidt@study.thws.de
+49 172 2658732