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Hallzeitfür Gemeinden
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Für Gemeinden

Eine klar abgegrenzte Software für ein konkretes Problem

Hallzeit ist kein IT-Projekt für Ihre Gemeinde. Der Einführungsaufwand auf Ihrer Seite ist gering, die Betreuung persönlich, die Kosten überschaubar und von Anfang an bekannt.

Was Ihre Gemeinde erhält

  • Einen eigenen, für Ihre Gemeinde eingerichteten Betrieb von Hallzeit
  • Übernahme Ihres bestehenden Belegungsplans für die laufende Saison
  • Einrichtung Ihrer Hallen, Hallenteile und der ersten Benutzer
  • Schulung der Verwaltung und der ersten Vereinsvertreter
  • Betrieb, Hosting, tägliche Datensicherung und Monitoring
  • Alle Programm- und Sicherheitsaktualisierungen, unbegrenzte Fehlerbehebung
  • Datenschutzunterlagen, fertig zur Unterschrift

Technische Voraussetzungen auf Ihrer Seite

Im Kern genügt ein E-Mail-Postfach, über das Benachrichtigungen versendet und empfangen werden können. Ihre Gemeinde braucht weder einen eigenen Server noch eigene IT-Betreuung für den Betrieb von Hallzeit.

Ablauf

Wie eine Einführung typischerweise abläuft

  1. Erstgespräch

    Sie schildern kurz die aktuelle Situation — Anzahl der Sportstätten, bisheriger Belegungsplan, beteiligte Vereine.

  2. Angebot und Vertrag

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit den Preisen aus dieser Website. Es gibt keine versteckten Positionen.

  3. Einrichtung

    Elias Schmidt richtet den Betrieb für Ihre Gemeinde ein, übernimmt den bestehenden Belegungsplan für die laufende Saison und legt Hallen, Hallenteile und erste Benutzer an.

  4. Schulung und Start

    Die Verwaltung und die ersten Vereinsvertreter werden eingewiesen. Danach läuft Hallzeit im normalen Betrieb.

Unterlagen für Datenschutz und Beschaffung

Für die Anwendung Hallzeit liegen ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und technisch-organisatorische Maßnahmen fertig vor und werden im Rahmen der Einrichtung bereitgestellt. Sie müssen von Ihrer Gemeinde nicht selbst erarbeitet werden.

Welches Beschaffungsverfahren für Ihre Gemeinde anzuwenden ist, entscheiden Sie beziehungsweise Ihre zuständige Stelle selbst. Für die dafür nötigen Unterlagen — Leistungsbeschreibung, Preisangaben, Datenschutzunterlagen — stehe ich zur Verfügung.

Kontinuität statt Beteuerung

Bei einem Einzelanbieter ist die Frage nach der Kontinuität berechtigt. Statt Versprechen gibt es nachprüfbare Tatsachen:

  • Ein Datenexport ist jederzeit möglich, auch nach Vertragsende
  • Die Daten Ihrer Gemeinde gehören Ihrer Gemeinde
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach ist jährlich kündbar
  • Es gibt keine langfristige Bindung an einen einzelnen Anbieter

Nächster Schritt

Sehen Sie sich Hallzeit an, oder fragen Sie ein Angebot an.

Nennen Sie kurz die Anzahl Ihrer Sportstätten — den Rest klären wir im persönlichen Gespräch.