Preise
Einfach gerechnet. Alles offen.
Einführungspreis für die ersten fünf Verträge. Alle Beträge netto, nach § 19 UStG ist das der Endbetrag.
40 € im Monat
Grundbetrieb inkl. erster Einrichtung
+10 € im Monat
je weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagen
1.500 € einmalig
Einrichtung, Übernahme Ihres Belegungsplans und Schulung
Einführungspreis für die ersten fünf Verträge, für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Danach 50 € im Monat und 15 € je weitere Einrichtung.
Eine Einrichtung ist ein Gebäude oder eine Anlage mit allen buchbaren Teilen. Eine Dreifachhalle zählt als eine.
Angebot anfordernIm Verbund günstiger
Gemeinsam zahlt jede Einrichtung nur einen kleinen Betrag
Beispiel: 2 Gemeinden · 2 Hallen · 2 Vereinsplätze
17,50 €im Monat je Einrichtung (210 € im Jahr)
Für den ganzen Verbund: 70 € im Monat (840 € im Jahr)
mit zwei Partnern z. B. 12,50 € (150 € im Jahr)¹· So funktionieren Werbeplätze
Einmalige Einrichtung: 575 € je Einrichtung
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| Grundbetrieb, inkl. erster Einrichtung | 40 € / Monat |
|---|---|
| 3 weitere Einrichtungen × 10 € | 30 € / Monat |
| Summe für den Verbund | 70 € / Monat 840 € / Jahr |
| Erste Gemeinde, inkl. ihrer ersten Einrichtung | 1.500 € |
|---|---|
| Zweite Gemeinde, inkl. ihrer ersten Einrichtung | 400 € |
| 2 weitere Einrichtungen (auch Vereinsanlagen) × 200 € | 400 € |
| Summe, geteilt durch 4 Einrichtungen | 2.300 € 575 € je Einrichtung |
Vertragspartner ist die federführende Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder der Zweckverband; sie übernimmt auch die Verwaltung. Vereinsanlagen werden über die Gemeinde mitgebucht und zählen als Einrichtung. Wie Sie die Kosten untereinander aufteilen, entscheiden Sie selbst.
¹ Beispielwert: 120 € im Jahr je Werbeplatz. Die Plätze vergeben Gemeinde und Vereine selbst. Einnahmen sind ein Beispiel, keine Zusage.
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Eigene Konstellation berechnen
| ohne Partner | mit zwei Partnern z. B. | |
|---|---|---|
| je Einrichtung | im Jahr | im Jahr |
| ganzer Verbund | im Jahr | im Jahr |
„mit zwei Partnern“: z. B. je 120 € im Jahr je Werbeplatz. Beispiel, keine Zusage. Die Plätze vergeben Gemeinde und Vereine selbst. So funktionieren Werbeplätze
danach (ohne Partner): im Monat je Einrichtung
- Einmalige Einrichtung
- · je Einrichtung
Wie Sie die Kosten untereinander aufteilen, entscheiden Sie selbst. Die Verwaltung übernimmt die federführende Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder der Zweckverband.
Werbeplätze
Regionale Partner zeigen, Kosten senken
Zwei Werbeplätze sind im Grundbetrieb enthalten. Gemeinde und Vereine vergeben sie selbst an örtliche Betriebe, die Einnahmen bleiben bei ihnen.
Selbst gepflegt
Die Verwaltung stellt Bild, Name und Link selbst ein, ohne Rückfrage bei uns.
Klar gekennzeichnet
Jede Anzeige trägt „Anzeige“. E-Mails bleiben werbefrei.
Maßvoll
Höchstens drei Plätze sind gleichzeitig sichtbar, der Kalender bleibt im Vordergrund.
Beispiel: Zwei Partner zahlen je 120 € im Jahr, zusammen 240 € im Jahr. Im Verbund-Beispiel oben sinken die Kosten damit von 17,50 € auf 12,50 € im Monat je Einrichtung.
Beispielwert, keine Zusage. Die Höhe legen Gemeinde und Vereine mit ihren Partnern selbst fest.
Ein dritter Platz lässt sich auf Wunsch freischalten.
Was enthalten ist
- Erste Einrichtung inklusive
- Individueller Support per E-Mail an Werktagen
- Zwei Werbeplätze für regionale Partner (so funktioniert es)
- Voller Funktionsumfang, keine Zusatzmodule
- Unbegrenzt Vereine, Benutzer und Buchungen
- Betrieb, Hosting, tägliche Sicherung und Monitoring
- Alle Programm- und Sicherheitsaktualisierungen sowie Fehlerbehebung
- Datenschutzunterlagen fertig zur Unterschrift
Keine Gebühr pro Buchung, pro Benutzer oder pro Verein.
Alle Gebühren im Überblick
| Posten | jetzt (Einführung) | danach |
|---|---|---|
| Laufend, je Monat | ||
| Grundbetrieb, inkl. erster Einrichtung | 40 € | 50 € |
| Jede weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagen | +10 € | +15 € |
| Einrichtungsgebühr, einmalig | ||
| Erste Gemeinde² | 1.500 € | |
| Zweite und dritte Verbundgemeinde | je 400 € | |
| Ab der vierten Verbundgemeinde | je 250 € | |
| Je weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagen | je 200 € | |
| Nachbar-Bonus: geworbene Gemeinde mit eigener Hallzeit | 1.000 € statt 1.500 € | |
| Sonderleistungen | ||
| Datenübernahme früherer Saisons, Schnittstellen, Sonderberichte | nach Aufwand | |
Abrechnung jährlich im Voraus. Mindestlaufzeit des Erstvertrags 24 Monate, danach jährlich kündbar. Ein Vertrag und eine Rechnung, auch im Verbund. Alle Beträge netto: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet Elias Schmidt derzeit keine Umsatzsteuer, der genannte Betrag ist also der Endbetrag.
² Die einmalige Einrichtungsgebühr deckt die technische Konfiguration, die Übernahme Ihres bestehenden Belegungsplans für die laufende Saison, die Einrichtung Ihrer Hallen und Hallenteile, die Anlage der ersten Benutzer sowie eine Schulung.
Nächster Schritt
Angebot für Ihre Gemeinde anfordern
Nennen Sie kurz die Anzahl Ihrer Einrichtungen — den Rest klären wir im persönlichen Gespräch.