Preise
Ein Preis. Vollständig einsehbar.
Alle Beträge netto. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet Elias Schmidt derzeit keine Umsatzsteuer — der genannte Betrag ist für Ihre Gemeinde also der Endbetrag.
Für eine Sportstätte
Hallzeit
990 €im Jahr, netto
zzgl. 1.500 € einmalig für Einrichtung, Übernahme Ihres bestehenden Belegungsplans und Schulung
- Voller Funktionsumfang, keine Zusatzmodule
- Unbegrenzt Vereine, Benutzer und Buchungen
- Betrieb, Hosting und tägliche Sicherung
- Alle Programm- und Sicherheitsaktualisierungen
- Fehlerbehebung und Störungsbeseitigung ohne Zeitgrenze
- 2 Stunden individueller Support je Vertragsjahr
- Datenschutzunterlagen fertig zur Unterschrift
Transparenz
Was sonst noch anfallen kann
Damit Sie vorab wissen, wofür es überhaupt eine Rechnung geben könnte:
- Jede weitere Sportstätte
- 290 € / Jahr
- Individueller Support über 2 Stunden je Vertragsjahr hinaus
- 90 € / Std.
- Datenübernahme früherer Saisons, Schnittstellen, Sonderberichte
- nach Aufwand
Keine Gebühr pro Buchung, pro Benutzer oder pro Verein. Mindestlaufzeit 12 Monate, danach jährlich kündbar. Gemeinden, die Hallzeit in der Einführungsphase einsetzen, erhalten eine Sonderkondition auf die Einrichtung.
Fehlerbehebung, Sicherheits- und Programmaktualisierungen sowie die Beseitigung technischer Störungen zählen nicht zum Supportkontingent und sind unbegrenzt enthalten. Deshalb genügt ein kleines Kontingent für individuellen Support.
Was in der jährlichen Nutzung enthalten ist
Bereitstellung und Betrieb von Hallzeit für Ihre Gemeinde, technische Konfiguration, Hosting, tägliche Datensicherung und Monitoring sind Teil der jährlichen Nutzungsgebühr. Ebenso enthalten sind alle Programm- und Sicherheitsaktualisierungen sowie die Behebung von Fehlern und technischen Störungen — ohne Zeitbegrenzung und unabhängig vom Supportkontingent.
Für individuellen Support, etwa bei Rückfragen zur Bedienung oder bei Änderungswünschen, stehen 2 Stunden je Vertragsjahr zur Verfügung. Weil Fehlerbehebung und Aktualisierungen separat und unbegrenzt abgedeckt sind, reicht dieses kleine Kontingent für die tatsächlich individuellen Anliegen einer Gemeinde meist aus.
Die einmalige Einrichtungsgebühr deckt die technische Konfiguration, die Übernahme Ihres bestehenden Belegungsplans für die laufende Saison, die Einrichtung Ihrer Hallen und Hallenteile, die Anlage der ersten Benutzer sowie eine Schulung.
Nächster Schritt
Angebot für Ihre Gemeinde anfordern
Nennen Sie kurz die Anzahl Ihrer Sportstätten — den Rest klären wir im persönlichen Gespräch.