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Hallzeitfür Gemeinden
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Preise

Einfach gerechnet. Alles offen.

Einführungspreis für die ersten fünf Verträge. Alle Beträge netto, nach § 19 UStG ist das der Endbetrag.

  • 40 € im Monat

    Grundbetrieb inkl. erster Einrichtung

  • +10 € im Monat

    je weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagen

  • 1.500 € einmalig

    Einrichtung, Übernahme Ihres Belegungsplans und Schulung

Einführungspreis für die ersten fünf Verträge, für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Danach 50 € im Monat und 15 € je weitere Einrichtung.

Eine Einrichtung ist ein Gebäude oder eine Anlage mit allen buchbaren Teilen. Eine Dreifachhalle zählt als eine.

Angebot anfordern

Im Verbund günstiger

Gemeinsam zahlt jede Einrichtung nur einen kleinen Betrag

Beispiel: 2 Gemeinden · 2 Hallen · 2 Vereinsplätze

17,50 €im Monat je Einrichtung (210 € im Jahr)

Für den ganzen Verbund: 70 € im Monat (840 € im Jahr)

mit zwei Partnern z. B. 12,50 € (150 € im Jahr)¹· So funktionieren Werbeplätze

Einmalige Einrichtung: 575 € je Einrichtung

Aufschlüsselung ansehen
Laufende Kosten des Verbunds, Einführungspreis
Grundbetrieb, inkl. erster Einrichtung40 € / Monat
3 weitere Einrichtungen × 10 €30 € / Monat
Summe für den Verbund70 € / Monat
840 € / Jahr
Einmalige Einrichtungsgebühr
Erste Gemeinde, inkl. ihrer ersten Einrichtung1.500 €
Zweite Gemeinde, inkl. ihrer ersten Einrichtung400 €
2 weitere Einrichtungen (auch Vereinsanlagen) × 200 €400 €
Summe, geteilt durch 4 Einrichtungen2.300 €
575 € je Einrichtung

Vertragspartner ist die federführende Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder der Zweckverband; sie übernimmt auch die Verwaltung. Vereinsanlagen werden über die Gemeinde mitgebucht und zählen als Einrichtung. Wie Sie die Kosten untereinander aufteilen, entscheiden Sie selbst.

¹ Beispielwert: 120 € im Jahr je Werbeplatz. Die Plätze vergeben Gemeinde und Vereine selbst. Einnahmen sind ein Beispiel, keine Zusage.

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Rechner

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Werbeplätze

Regionale Partner zeigen, Kosten senken

Zwei Werbeplätze sind im Grundbetrieb enthalten. Gemeinde und Vereine vergeben sie selbst an örtliche Betriebe, die Einnahmen bleiben bei ihnen.

Anzeige über dem Kalender. So erscheint ein Werbeplatz im öffentlichen Kalender, hier mit dem erfundenen Beispiel aus der Demo. Zum Vergrößern anklicken
  • Selbst gepflegt

    Die Verwaltung stellt Bild, Name und Link selbst ein, ohne Rückfrage bei uns.

  • Klar gekennzeichnet

    Jede Anzeige trägt „Anzeige“. E-Mails bleiben werbefrei.

  • Maßvoll

    Höchstens drei Plätze sind gleichzeitig sichtbar, der Kalender bleibt im Vordergrund.

Beispiel: Zwei Partner zahlen je 120 € im Jahr, zusammen 240 € im Jahr. Im Verbund-Beispiel oben sinken die Kosten damit von 17,50 € auf 12,50 € im Monat je Einrichtung.

Beispielwert, keine Zusage. Die Höhe legen Gemeinde und Vereine mit ihren Partnern selbst fest.

Ein dritter Platz lässt sich auf Wunsch freischalten.

Nachbar-Bonus

Empfehlen Sie Hallzeit einer Nachbargemeinde.

Für Ihre Gemeinde

100 € Gutschrift auf die nächste Jahresrechnung, für jede Gemeinde, die auf Ihre Empfehlung einsteigt.

Für die Nachbargemeinde

Eigene Hallzeit: Einrichtung 1.000 € statt 1.500 €. Beitritt zu Ihrem Verbund: ohnehin nur 400 € bzw. 250 €.

Die Gutschrift wird mit der folgenden Jahresrechnung verrechnet, keine Auszahlung. Der Bonus gilt, wenn die Empfehlung vor dem Vertragsabschluss genannt wird.

Was enthalten ist

  • Erste Einrichtung inklusive
  • Individueller Support per E-Mail an Werktagen
  • Zwei Werbeplätze für regionale Partner (so funktioniert es)
  • Voller Funktionsumfang, keine Zusatzmodule
  • Unbegrenzt Vereine, Benutzer und Buchungen
  • Betrieb, Hosting, tägliche Sicherung und Monitoring
  • Alle Programm- und Sicherheitsaktualisierungen sowie Fehlerbehebung
  • Datenschutzunterlagen fertig zur Unterschrift

Keine Gebühr pro Buchung, pro Benutzer oder pro Verein.

Alle Gebühren im Überblick

Postenjetzt (Einführung)danach
Laufend, je Monat
Grundbetrieb, inkl. erster Einrichtung40 €50 €
Jede weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagen+10 €+15 €
Einrichtungsgebühr, einmalig
Erste Gemeinde²1.500 €
Zweite und dritte Verbundgemeindeje 400 €
Ab der vierten Verbundgemeindeje 250 €
Je weitere Einrichtung, auch Vereinsanlagenje 200 €
Nachbar-Bonus: geworbene Gemeinde mit eigener Hallzeit1.000 € statt 1.500 €
Sonderleistungen
Datenübernahme früherer Saisons, Schnittstellen, Sonderberichtenach Aufwand

Abrechnung jährlich im Voraus. Mindestlaufzeit des Erstvertrags 24 Monate, danach jährlich kündbar. Ein Vertrag und eine Rechnung, auch im Verbund. Alle Beträge netto: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnet Elias Schmidt derzeit keine Umsatzsteuer, der genannte Betrag ist also der Endbetrag.

² Die einmalige Einrichtungsgebühr deckt die technische Konfiguration, die Übernahme Ihres bestehenden Belegungsplans für die laufende Saison, die Einrichtung Ihrer Hallen und Hallenteile, die Anlage der ersten Benutzer sowie eine Schulung.

Nächster Schritt

Angebot für Ihre Gemeinde anfordern

Nennen Sie kurz die Anzahl Ihrer Einrichtungen — den Rest klären wir im persönlichen Gespräch.