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Hallzeitfür Gemeinden
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Sicherheit und Datenschutz

Betrieb in Deutschland, Unterlagen inklusive

Der Datenschutz ist bei kommunalen Anwendungen kein Anhang, sondern Voraussetzung. Deshalb liegen die Unterlagen fertig vor und müssen nicht erst erarbeitet werden.

Betrieb

  • Webbasierte Anwendung, keine Installation auf Endgeräten notwendig
  • Verschlüsselte Übertragung ausschließlich über HTTPS
  • Getrennter Betrieb und getrennte Datenbank je Gemeinde — keine gemeinsame Datenhaltung mit anderen Kommunen
  • PostgreSQL als Datenbank
  • Tägliche Datensicherung mit zusätzlicher externer Sicherungsebene
  • Monitoring des laufenden Betriebs

Rollen und Berechtigungen

  • Rollenbasierte Berechtigungen für Öffentlichkeit, Vereinsvertreter und Verwaltung
  • Jede Rolle sieht ausschließlich die für sie vorgesehenen Funktionen
  • Nachvollziehbare Entscheidungen bei Genehmigung und Ablehnung von Anfragen
  • Benutzer und Rollen werden von der Verwaltung selbst gepflegt

Datenschutzunterlagen

Für die Anwendung Hallzeit selbst — nicht für diese Marketingwebsite — liegen ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und technisch-organisatorische Maßnahmen fertig vor. Sie werden im Rahmen der Einrichtung bereitgestellt und müssen von der Gemeinde nicht selbst erstellt werden.

Die Datenschutzerklärung der Anwendung wird von der jeweils betreibenden Gemeinde veröffentlicht, da sie datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Nutzung von Hallzeit ist.

Kontinuität und Datenhoheit

Die Daten Ihrer Gemeinde gehören Ihrer Gemeinde. Ein Datenexport ist jederzeit möglich, auch nach Vertragsende. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach ist der Vertrag jährlich kündbar — es gibt keine langfristige Bindung an einen einzelnen Anbieter.

Diese Website

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Nächster Schritt

Fragen zu Betrieb oder Datenschutz?

Sprechen Sie mich direkt an, oder sehen Sie sich Hallzeit zunächst in der Demo an.